CAMPINGPLATZORDNUNG

 für Dauercamper, Kurzcamper und Besucher

des Campingplatzes Camping Schönenbuchen

  1. An- und Abmeldung

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst an der Campingrezeption. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen campen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen, da sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt berechnet wird. Der Standplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.

  2. Gebühren

Der Campinggast zahlt nach der aktuell gültigen Campingplatz-Preisliste.

Die Dauercampinggebühren sind spätestens am 1. eines jeden Monats des laufenden Campingjahres bar zu entrichten, bzw. werden nach Vereinbarung vom Platzbetreiber jeweils am 15. eines jeden Monats per Lastschrift eingezogen

 

 3. Geschäftsbetrieb

 

Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes.

Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln und sauber zu halten.

Wasch- und Toilettenanlagen

Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Chemietoiletten sind nur in der dafür vorgesehenen Einrichtung zu entleeren. Wäschestücke und Geschirr dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen gewaschen werden. Die Bedienung der Waschmaschine und des Trockenautomaten hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen. Das Entgeld für die Waschmaschine und den Trockenautomaten sind an der Rezeption zu bezahlen.

 

Stellplatz

Bauliche Maßnahmen am Stellplatz dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anlagenbetreiber erfolgen. Genehmigte Investitionen gehen, soweit sie mit der Substanz fest verbunden sind, bei Beendigung der Stellplatzbenutzung entschädigungslos in das Eigentum der Anlage über bzw. ist der Dauercamper verpflichtet, den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen. Dem Dauercamper ist nach Absprache mit der Verwaltung erlaubt, den seitlichen Bereich des Stellplatzes zu bepflanzen. Die Einfriedung der Stellfläche ist untersagt. Auf dem Kurzcampingplatz ist es nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.

Stromanschlüsse

Stromanschlüsse für die Wohnwägen bzw. Wohnmobile dürfen ausschließlich von den beauftragten Organen der Verwaltung hergestellt werden.

Weisungsrecht

Die Verwaltung bzw. deren Beauftragte sind im Sinne des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Campingentgelte werden nicht zurückerstattet.

 

 4. Ordnung und Sicherheit

Brandvorschriften

Offene Feuer sind auf dem Campingplatz verboten. Grillen ist auf den Stellplätzen mit einem geeigneten Griller gestattet, wobei ein Feuerlöscher der Kategorie S9, Brandklasse AB neben dem Grill stationiert werden muss (bei Griller mit Kohlen oder Holz).

 

Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Camper haftet für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.

 

Trink- und Gebrauchswasserversorgung

Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserzapfstellen nicht gestattet.

 

Ruhezeiten

Die Platzruhe dauert von 13:00 - 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

und 23:00 - 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Innerhalb dieser Zeiten dürfen keine Kraftfahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leise einzustellen, dass sie die anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

 

Fahrzeuge

Das Befahren des Campingplatzes ist nur zur An- und Abreise und nur in Schritt-geschwindigkeit gestattet. Generelles Fahrverbot besteht in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 23:00 – 7:00 Uhr. Das Waschen und Reinigen von Fahrzeugen ist untersagt.

Fahrzeuge von Besuchern sind außerhalb des Campingplatzes zu parken.

 

Tierhaltung

Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden. Hunde müssen auf dem Campingplatzgelände an der Leine geführt werden . Vom Tier verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen. Dieser hat auch Sorge zu tragen, dass das Tier auf dem eigenen Stellplatz verbleibt.

Müllentsorgung

Es besteht die Pflicht zur Mülltrennung.

Zur Entsorgung sind am Entsorgungsplatz die entsprechenden Behälter zu nutzen:

 Restmülltonne/-rollcontainer
 Papiertonne
 Glascontainer Schwimmbadparkplatz
 Grünschnitt nach jeweiliger Absprache mit dem Platzbetreiber 
 Gelber Sack
 Kompost (Kleinmenge) auf Komposthaufen Haus Gerda Faller

 

Das Ablagern von Gegenständen aller Art, einschließlich Sperrmüll, neben den Mülltonnen ist verboten. Bei Zuwiderhandeln muss mit einem Platzverweis gerechnet werden.

 

Müllentsorgung

· Müllentsorgung und das Leeren von Chemikaltoiletten ist Arbeit von Erwachsenen! Bitte die Mülltrennung

unbedingt beachten - gemäß Beschriftungen! Die Container sind entsprechend angeschrieben!

PAPIER - GLAS - BIO - RESTMÜLL - GELBER SACK

· Glas bitte nur in der Zeit von 9.00 - 20.00 Uhr in den Container einwerfen.

· In die gelben Säcke gehört: Plastik, Kunststoffe, Metalle, Grüner-Punkt-Abfälle etc.

· Kartons zusammenfalten bzw. zerreißen und in den Papiercontainer geben.

· Fremdmüll und sperrige Gegenstände sowie Müll von Zuhause wird von uns nicht entsorgt! Auch kaputte

Gartenmöbel, alte Teppiche und Vorzeltböden d.h. alle größeren Gegenstände, die nicht zum täglichen Abfall

gehören, müssen vom Mieter selbst entsorgt werden.

 

Haftung

Bei Unfällen tritt eine Haftung nur dann ein, wenn ein Verschulden der Campingplatzverwaltung nachgewiesen werden kann.

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKWs, Mopeds und Motorrädern, Wohnwägen usw. wird nicht übernommen.

Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen.

Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet die Campingplatzverwaltung nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden.

Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für seine Besucher verantwortlich. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.

Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder“. Für Stromausfälle wird keine Haftung übernommen.

 

Landschaftsschutz

Der Campingplatz liegt in einer Naturschuztzone und hat somit naturnahen Charakter. Landschaftsschutz ist daher einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher des Campingplatzes zu berücksichtigen. Kein Benutzer (einschließlich Pächter) und Besucher hat das Recht, eigenmächtig Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten. Notwendige Pflegemaßnahmen (Auslichten, Entfernen, Fällen) sind nur in Absprache mit der Campingplatzverwaltung gestattet.

Das Rasenmähen ist täglich (auser Sonntags) in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 20.00 Uhr  erlaubt.

 

 5. Winterdienst

Der Platzbetreiber ist nicht zum Winterdienst verpflichtet, und übernimmt keine Haftung durch Wegeunfälle.

Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugt sich der Mieter selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrwege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Beräumungspflicht.

 

 6. Gültigkeit

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort. Sie kann jederzeit von der Verwaltung schriftlich geändert werden.